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Satzung
Satzung der Stiftung "Deutsche Kinder-, Jugend- und Elterntelefone" (Auszug):
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist es, den Aufbau und langfristigen Bestand eines qualifizierten, flächendeckenden telefonischen Gesprächs- und Beratungsangebotes für Kinder und Jugendliche (Kinder- und Jugendtelefone) zu allen persönlichen Fragen zu finanzieren, ebenso für Eltern zu allen Fragen im Zusammenhang mit Kindern/Jugendlichen (Elterntelefone) - jeweils durch Kommunikation in geeigneter technischer Weise (neben Telefonen u.a. auch durch e-mail oder sonst elektronisch); hierdurch soll ein Beitrag zur Abwendung von Gefahren für die körperliche, seelische, geistige und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen geleistet werden.
Tendenzklausel
Die Stiftung soll dazu beitragen, eine Gesellschaft zu entwickeln, in der insbesondere Kinder, Jugendliche und Eltern ein medial gestütztes Beratungsangebot zur Bewältigung von psycho-sozialen Problemen und Erziehungsschwierigkeiten jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.
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