Bewilligungsbedingungen
1. Bewilligungsgrundsätze
1.1 Die Verwendung der von der Stiftung bewilligten Mittel ist zweckgebunden und ausschließlich für den beantragten Zeitraum maßgebend.
1.2 Die Stiftung behält sich das Recht auf Widerruf der Bewilligung
und Rückforderung der gezahlten Gelder vor, wenn
- die Zuwendung durch unrichtige oder unvollständige Angaben erwirkt worden ist,
- die Maßnahme aus rechtlichen, finanziellen oder sachlichen Gründen nicht durch-
geführt werden kann,
- Fördermittel bestimmungswidrig verwendet werden,
- Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt werden und
- der Verwendungsnachweis gemäß Pkt. 4.1. trotz zweimaliger Mahnung nicht
erbracht wird.
2. Abruf und Auszahlung
2.1 Über die vom Kuratorium beschlossenen Fördermittel erteilt der Vorstand den Zuwendungsempfängern einen Bewilligungsbescheid und stellt diesen die Fördermittel zur Verfügung.
2.2 Die Mittel werden von der Stiftung auf das vom Empfänger benannte Konto überwiesen. Der Kontoinhaber muss eine öffentliche Stelle bzw. ein gemeinnütziger Verein o.ä. Sein. Überweisungen auf Privatkonten sind grundsätzlich nicht möglich.
3. Förderhinweise
3.1 Im Falle der Veröffentlichung durch den Bewilligungsempfänger ist auf die finanzielle Förderung durch die Stiftung hinzuweisen.
4. Verwendungsnachweis
4.1 Der Antragsteller ist verpflichtet, der Stiftung auf Nachfrage einen Nachweis über die Verwendung der Mittel einzureichen.
4.2 Die im Verwendungsnachweis abgerechneten Ausgaben müssen durch prüfungsfähige Unterlagen, z.B. Rechnungskopien, belegt sein. Quittungen gelten nicht als prüfungsfähige Unterlagen! Originalbelege sind 5 Jahre aufzubewahren und der Stiftung auf Anforderung einzureichen.
Die Stiftung behält sich vor, den Verwendungsnachweis durch Einsicht in Bücher und sonstige Unterlagen gegebenenfalls vor Ort und Stelle zu prüfen oder durch einen Beauftragten prüfen zu lassen.
5. Nicht verbrauchte Mittel
5.1 Nicht verbrauchte Mittel sind mit Vorlage des Verwendungsnachweises auf das Konto der
Stiftung Deutsche Kinder-, Jugend- und Elterntelefone, Weberbank Actiengesellschaft Konto Nr. 1003057568, BLZ 101 201 00 800 00 zurück zu überweisen.
Berlin, den 2. November 2012
gez. Karin Kohler gez. Ursula Mogg
Vorstandsvorsitzende Stellv.Vorsitzende
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